Fahrzeugbewertung
Fahrzeugbewertung  mit Sachverstand
mit Sachverstand

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sv rathmann in luedenscheid phone

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Fahrzeugbewertung  mit Sachverstand
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Ist das Auto, für das Sie sich interessieren, auch wirklich sein Geld wert? Welchen Preis können Sie erzielen, wenn Sie Ihr Fahrzeug nun verkaufen? Machen Sie die Antworten auf diese Fragen nicht von Ihrem Verhandlungsgeschick abhängig. Egal, ob Sie ein Gebrauchtfahrzeug kaufen oder verkaufen möchten, ob Sie eine Bewertung für einen Leasingrückläufer wünschen oder Ihren Old- oder Youngtimer versichern möchten: Unsere professionellen Fahrzeugbewertungen helfen Ihnen dabei, die richtigen Entscheidungen treffen zu können.

Im Folgenden finden Sie ausführliche Informationen zu unseren Wertgutachten, Old- und Youngtimer-Gutachten sowie zum Thema Gebrauchtwagenbewertung.

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ausgebildeter zertifizierter kfz gutachter rathmann

Worauf es beim An- und Verkauf von Gebrauchtwagen ankommt

Worauf es beim An- und Verkauf von Gebrauchtwagen ankommt

Damit Sie beim An- und Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen einen fairen Preis erzielen, beziehungsweise zahlen, sollten Sie den Wert des jeweiligen Fahrzeugs im Ist-Zustand kennen. Im Zuge der Fahrzeugbewertung erfassen wir alle relevanten Fahrzeugdetails und errechnen den aktuellen Wert von Kraftfahrzeugen aller Art. Dazu werden Innen-, Motor- und Kofferraum sowie die gesamte Karosserie, inklusive der Unterseite und das Fahrwerk einer Sichtprüfung unterzogen. Die Demontage von Teilen ist dabei in der Regel nicht notwendig. Soweit möglich, prüfen wir die Funktion aller Ausstattungsteile und unternehmen eine Probefahrt.

Im Gebrauchtfahrzeugzustandsbericht erfassen wir den technischen Zustand des Gebrauchtfahrzeuges. Bezogen auf die einzelnen Hauptbaugruppen wird eine Aussage über den Verschleißzustand, vorhandene Funktionsstörungen, den Ausrüstungszustand und mögliche verdeckte Unfallschäden gemacht. Der Gebrauchtfahrzeugzustandsbericht kann einzeln oder in Verbindung mit einer Fahrzeugbewertung erstellt werden.

Wertgutachten für Old- und Youngtimer

Wertgutachten für Old- und Youngtimer

Jeder Old- oder Youngtimer-Fahrer kommt irgendwann einmal in die Situation, dass er den genauen Wert seines Liebhaberstücks benötigt – in Form von Wertgutachten, einer Kurzbewertung für die Kfz-Versicherung, des ehemaligen Neupreises für das Finanzamt oder des Wertes zum Zeitpunkt des An- und Verkaufs. Wenn Sie ein Gutachten für einen Old- oder Youngtimer benötigen, können Sie den Umfang des Gutachtens selbst festlegen. Sie wählen aus, ob Sie zum Beispiel lediglich die einfache Ermittlung der Zustandsnote oder eine umfangreiche Dokumentation des Fahrzeugzustandes wünschen. Wir fertigen die entsprechenden Gutachten nach Ihren Wünschen an.

Übrigens: Als Bewertungspartner von „classic-analytics“ nehmen wir auch den „Professional Check“ zur Ermittlung der Zustandsnote und des sich daraus ergebenden Marktwertes im Rahmen der Versicherungseinstufung vor. Damit Sie die attraktiven Oldtimer-Spezialtarife der Versicherer auch dann nutzen können, wenn sich die Marktwerte ändern, sollten Sie den Wert Ihres Fahrzeuges in regelmäßigen Abständen von einem dafür ausgebildeten Sachverständigen bewerten lassen. „Dadurch laufen Sie nicht Gefahr, einen zu teuren Tarif zu zahlen oder sogar unterversichert zu sein“, sagt Bernd Rathmann.

In diesen Stufen werden Oldtimer bewertet

In diesen Stufen werden Oldtimer bewertet

Der Wert Ihres Oldtimers wird von uns in einer von fünf Bewertungsstufen klassifiziert. Diese reichen von der Note 1 „makelloser Zustand“, Note 2 „guter Zustand“, über die Note 3 „gebrauchter Zustand“ und die Note 4 „verbrauchter Zustand“ bis zur Note 5 „restaurationsbedürftiger Zustand“. „Über die Einstufung anhand festgelegter Kriterien können wir den Wert eines Oldtimers ermitteln. Der dient dann dazu, das Fahrzeug richtig versichern zu können“, erklärt Rathmann. Der Fachmann steht interessierten Kunden gerne mit Rat und Tat zur Seite, denn die Versicherung eines Old- oder Youngtimers birgt einige Tücken. Einige Versicherer decken nur den Marktwert ab – also den Preis, zu dem ein Händler ein Fahrzeug erwerben kann. Der Marktwert liegt allerdings etwa 20 Prozent unter dem Preis, zu dem ein Fahrzeug im Handel verkauft wird. „Ich rate dazu, nach Möglichkeit den Wiederbeschaffungswert zu versichern. Allerdings bieten das nicht alle Versicherungen an“, sagt Rathmann.

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fahrzeugbewertungen durch sv rathmann

Nicht nur Oldtimer-Besitzer benötigen Wertgutachten

Nicht nur Oldtimer-Besitzer benötigen Wertgutachten

Haben Sie Ihr Fahrzeug mit umfangreichen Ein- oder Umbauten veredelt? Auch in diesem Fall benötigen Sie ein aussagekräftiges Wertgutachten vom Fachmann, um eine passende Versicherung abschließen zu können. Wird Ihr Fahrzeug gestohlen oder zum Beispiel durch Brand beschädigt, kann ein Wertgutachten gegenüber der Versicherung sinnvoll sein. Mit diesem können Sie nachweisen, welchen Wert Ihr Fahrzeug vor dem Schadensereignis hatte.

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Wir haben die Marktentwicklung stets im Blick und bilden uns weiter, um stets auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Dadurch können wir auch kurzfristig auftretende Wertschwankungen am Markt berücksichtigen.

Sie wollen Ihr Leasingfahrzeug zurückgeben? Das sollten Sie beachten

Sie wollen Ihr Leasingfahrzeug zurückgeben? Das sollten Sie beachten

Wenn der Vertrag endet, beginnt für viele Leasingnehmer eine unruhige Zeit: Für welchen Kratzer und welche Delle müssen Sie aufkommen? Was fällt unter die normale Abnutzung? Gerne begutachten wir Ihr Leasing-Fahrzeug und besprechen mit Ihnen, welche Schäden Sie vor der Fahrzeugrückgabe beim Händler vom Fachbetrieb reparieren und beheben lassen sollten. „Es ist in der Regel günstiger, die Reparaturkosten im Vorfeld der Rückgabe selbst zu tragen als die Schäden später von der Leasinggesellschaft in Abzug gebracht zu bekommen“, weiß Rathmann aus Erfahrung.

Bei der Rückgabe eines Leasing-Autos droht häufig Streit – über den Zustand der Autos und mögliche Schäden. Aus diesem Grund sollten Sie den Zustand des Autos vor der Rückgabe unbedingt dokumentieren. Händler und Leasinggeber beauftragen Sachverständige, die nicht immer unabhängig bewerten, sondern im Sinne ihrer Auftraggeber arbeiten. Sie können aber selbstverständlich einen eigenen Sachverständigen mit der Begutachtung Ihres Fahrzeuges beauftragen. Wenn Sie das Auto dann zurückgeben, sollten Sie es auch beim Händler noch einmal von allen Seiten sowie von innen und außen fotografieren. So haben Sie genau den Zustand dokumentiert, in dem Sie das Fahrzeug übergeben haben. Bevor Sie das Mängelprotokoll bei der Rückgabe unterschreiben, sollten Sie es genau prüfen. Denn mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie gegebenenfalls Mängel an und verpflichten sich eventuell ungewollt zu Nachzahlungen.

Sie haben noch Fragen zur Rückgabe Ihres Leasing-Fahrzeuges? Sprechen Sie uns gerne an!