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Vorschaden

Mit dem Begriff Vorschaden wird ein bereits reparierter Schaden an einem Fahrzeug beschrieben. Kommt es zu einer Schadensanzeige oder zum Verkauf des Fahrzeugs, ist der Vorschaden auszuweisen. Handelt es sich um einen Schaden, der noch nicht repariert wurde, wird von einem Altschaden / nicht instandgesetzter Vorschaden gesprochen. Kommt er dem nicht nach kann der Käufer den Verkäufer verklagen. Bei einem Schaden erlischt im schlimmsten Fall der Versicherungsschutz. Andernfalls kann das Verschweigen von Vorschäden als Verstoß gegen die vorgeschriebene Aufklärungspflicht angesehen werden.